Gemeindeverwaltung
Gemeindeverwaltung Mengersgereuth-Hämmern
Freiherr-vom-Stein-Straße 37
96529 Mengersgereuth-Hämmern
Telefon: 03675/746207
Fax: 03675/746272
ACHTUNG HUNDEHALTER!!!
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
(ThürTierGefG)
Am 1. September ist das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) in Kraft getreten. Damit verbunden sind zahlreiche Neuregelungen für alle Halter von Hunden und gefährlichen Tieren.
Unter gefährlichen Tieren sind Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können, unabhängig von individuellen Eigenschaften (siehe vorläufige Liste gefährlicher Tiere und später in Thüringer Wildtier-Gefahrverordnung) sowie gefährliche Hunde zu verstehen.
Grundsätzlich gelten laut der so genannten Rasseliste folgende Hunde als gefährlich:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrie
- sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Außerdem zählen hierzu auch Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens nach Durchführung eines Wesenstests als gefährlich festgestellt wurden.
-Generell benötigt jeder Halter eines gefährlichen Tieres hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis ist bis zum 1. Oktober 2011 beim Ordnungsamt der Gemeinde zu beantragen. Ist dies noch nicht erfolgt, muss die Beantragung nachgeholt werden.
-Unabhängig hiervon haben alle Hundehalter ihren Hund auf ihre Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Der Nachweis über diese Kennzeichnung ist bis spätestens 01.03.2012 an das Ordnungsamt zu erbringen, im Falle der Erlaubnispflicht der Haltung gefährlicher Tiere jedoch schon zum 01.10.2011 oder unverzüglich danach. (Der Meldebogen ist hier auf der Homepage oder in der Gemeindeverwaltung erhältlich)
-Weiterhin ist jeder Halter eines Hundes verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- (Mindestversicherungssumme 500.000 €) und Sachschäden (Mindestversicherungssumme 250.000 €) abzuschließen und dem Ordnungsamt den Abschluss der Versicherung bis spätestens 01.03.2012 anzuzeigen, im Falle der Erlaubnispflicht der Haltung gefährlicher Tiere jedoch schon zum 01.10.2011 oder unverzüglich danach.
Im Übrigen gilt ab dem 1. September 2011 das Verbot der Zucht und Vermehrung sowie des Handels gefährlicher Hunde der Rasseliste.
Gefährliche Hunde der Rasseliste sind mit Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar zu machen. Ausnahmen gelten für die am 01.09.2011 tragenden Hündinnen (10 Wochen nach Wurf).
Die Tierhalter werden per Gesetz dazu verpflichtet, diese Anordnungen umzusetzen und fristgemäß bei der Kommune anzuzeigen bzw. zu beantragen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter folgender Telefonnummer (Tel.: 803906) bzw. zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung gerne zur Verfügung.